1个allgemeines.

Allen Bestellungen der Expleo für Lieferungen und Leistungen liegen ausschließlich die in den Bestellungen genannten besonderen Bedingungen und nachrangig diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen zugrunde. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers (nachfolgend „AN“) werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Expleo ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder der AN erklärt, nur zu seinen Bedingungen liefern zu wollen.

2 Bestellung /Änderungen

2.1Lieferverträge(Bestellung Und Annahme)Sowie IhreÄnderungenundergänzungendedürfender Schriftform。Mündlicheerklärungenoder vereinbarungenbedürfender schriftlichenbestätigungdurch expleo。

  • nimmt der a die bestellung nicht innerhalb von zwei wochen seit bestelldatum a,所以ist die expleo一个die bestellung nicht mehr gebunden。

2.3 Expleo kann im Rahmen der Zumutbarkeit für den AN Änderungen der Leistungen/Liefergegenstände in Konstruktion und/oder Ausführung verlangen. Dabei sind die Auswirkungen insbesondere hinsichtlich der Mehr- und Minderkosten sowie der Liefertermine angemessen einvernehmlich zu regeln.

2.4 Der AN hat Expleo geplante Änderungen in der Art der Zusammensetzung des verarbeiteten Materials, in der Konstruktion und/oder in der Ausführung gegenüber bislang der Expleo erbrachten gleichartigen Lieferungen oder Leistungen unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Änderungen bedürfen der schriftlichen Einwilligung durch Expleo.

2.5 Der帽子水平祖sorgen dass Lieferung死去EN.und Leistungen den Umweltschutz-/Unfallverhütungs- und anderen Arbeitsschutzvorschriften, den sicherheitstechnischen Regeln sowie allen in der Bundesrepublik Deutschland bzw. der EG und dem Leistungsort geltenden rechtlichen Anforderungen genügen und hat Expleo auf spezielle, nicht allgemein bekannte Behandlungs- und Entsorgungserfordernisse bei jeder Lieferung oder Leistung hinzuweisen.

3 Materialbeistellung / Entwicklungsergebnisse

3.1 Liegt DEM Leistungsgegenstand EINE发展协会DER Expleo奥德EINE gemeinsame发展协会/ Anpassungsentwicklung / gemeinsame Erprobung / Beurteilung VOM AN UND Expleo zugrunde,dürfenDER Leistungsgegenstand UND围网Komponenten / TEILE nicht指数ohne截屏前一个Zustimmung DER Expleo一个DRITTE geliefert werden。Dasselbe Gilt,Sooseit Eine Alleinige Entwicklung des一个von Expleo Bezahlt Worden Ist。

  • Soweit es sich bei der Bestellung um Forschungs- oder Entwicklungsaufträge handelt, erhält Expleo an allen vom AN erzielten Entwicklungsergebnissen einschließlich der dabei entstehenden Zeichnungen, Dokumentationen in elektronischer Form, EDV-Programmen und sonstigen technischen Unterlagen ein ausschließliches, unentgeltliches, unwiderrufliches, übertragbares, unterlizenzierbares, räumlich und zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht in allen Nutzungsarten einschließlich des alleinigen Rechtes zur Anmeldung von Schutzrechten.

4 Geheimhaltung.

4.1 Der An And ExpleoVerpflichten Sich,Alle Nicht OffenkungengenKaufmänischenund Technischen Einzelheiten,Die Ihnen Durch DieGeschäftsbeziehungenBekannt Werden,AlsGeschäftsgeheimniszu Behandeln。

  • Technische Unterlagen,Zeichnungen,Modelle,Schablonen,Muster UndÄhnlicheGegenständeDürfenUnbefugten DrienNichtÜberlassen奥达斯诺斯州ZugänglichGemachtWerden。dievervielfältigungsolchergegenständeist nur im rahmen der betriblichen erfordernisse und der Urheberrechtlichen BestimmungenZulässig。

5 Unteraufträge

Die Vergabe vonUnteraufträgenbedarf der vorhergen schriftlichen zustimmung von expleo;Die UnterauftRagnehmer Sind Entsprechend der在Ziffer 4 Getroffenen Regelung Zur Geheimhaltung Zu Verpflichten。

6 Liefertermine/Abnahme

6.1 Vereinbarte Liefertermine sind verbindlich. Für die Rechtzeitigkeit von Lieferungen, die keine Entwicklung, Herstellung oder Montage beinhalten, kommt es auf den Eingang bei der von Expleo angegebenen Empfangsstelle an. Für die Rechtzeitigkeit von Leistungen, die eine Entwicklung, Herstellung oder Montage beinhalten, ist deren Bereitstellung in abnahmefähigem Zustand maßgebend. Solche Leistungen gelten mit der erfolgreichen Abnahme durch Expleo als erbracht. Verzögert Expleo die Abnahme, kann der AN eine angemessene Frist zur Vornahme der Abnahme setzen.

6.2 DER BESTELLUNG ANGEGEBENEN TERMINE und FRISTENFÜRLUFFERUNGENUND Leistungen desAnkönnenvon expleo Bis zu Maximal 4 Wochen Hinausgeschoben Werden,Wenn Sich der VorgeseheneBedarffüriedexpleoverzögert。expleo帽子dem一个diefürdieänderungder liefer-bzw。Leistungsterminemaßgebendenumständerechtzeitig mittzuteen。Der An Altpflichtet,Seine Leistung / Liferung Entsprechend Den Im Rahmen der Oben Genannten ZeitsPanneGeänderteniffer-Bzw。Leistungstermen zu Erbringen。

6.3ErfüllungsortFür利斯隆登·勒塞隆根·斯坦德·斯特雷隆·埃斯特勒芒·埃奇斯·埃普·斯泰尔勒。Ist Eine Empfangsstelle Nicht Angegeben und Ergibt Sich Diese Auch Nicht Aus der Natur DesSchuldverhältnissesssteSchuldverhältnissessessesseessesseessesseessessesseessessessessessessessessessessessalsessessessalsalschuldverhältnissessessealsschuldverhältnissessedder exdled der ExpleoalsErfüllungsor。

7 Lieferverzug / Höhere Gewalt

7.1 Gerät der AN in Verzug, so ist Expleo unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche berechtigt, vom AN eine Vertragsstrafe von 0,5 % des Bestellwertes der nicht termingemäß gelieferten Teile bzw. des Bestellwertes der nicht termingemäß erbrachten Leistungen pro angefangener Woche, höchstens 8 % dieses Bestellwertes zu fordern. Expleo kann die Vertragsstrafe auch dann verlangen, wenn Expleo sich das Recht dazu spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach der Abnahme der letzten im Rahmen der Bestellung zu erbringenden Lieferungen oder Leistungen vorbehält.

7.2FälleVonHöhererGewaltBefreien Die VertragspartnerFüredauerderstörungundimumfangihrer wirkung von den Leistungspflichten。Dies Gilt Auch,Wenn Diese Etignisse Zu Einem Zeitpunkt eintreten,在verzug befindet的Dem Sich der Betroffene Vertragspartner中。Die Vertragspartner Sind Verpflichtet,IM Rahmen des ZumutbarenUnverzüglichdie Erforderlichen信息文Zu Geben und Ihre Verpflichtungen DenVerändertenverhältnissennachtruund glauben anzupassen。ist der一个infolge eines falleshöherergewalt一个seiner leistungserbringunglängerals ein monat gehindert,所以kann jede图库照片vom Vertrag ganz over teilweisezurücktreten。

8 Rechnung und Zahlung, Abtretungsverbot

8.1 Die Rechnung Erfolgt在Zweifacher Ausfertigung und HatFürjede lieferung undleistung die besternummer der expleo sowie versandtag,warenbezeichnung,Menge und gewicht der sendung und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beigrentüberschreitendenLeistungen Innerhalb derEuropäischen联盟联盟Anzugeben。SIE IST Gesondert AUF DEM PostwegZuÜberenden。

8.2 Vorbehaltlich abweichender Regelung in der Bestellung erfolgt die Zahlung durch Überweisung oder Scheck, keinesfalls jedoch per Nachnahme. Die Zahlungsfrist ist durch Absendung eines Schecks gewahrt. Die umsatzsteuerliche Behandlung sowie jegliche sonstigen steuerlichen Verpflichtungen richten sich nach den jeweils geltenden Steuergesetzen.

8.3 Soweit in der Bestellung nichts anderes geregelt ist, tritt die Fälligkeit der Zahlung 60 Tage nach vertragsgemäßer Lieferung und/oder Leistung und Rechnungszugang ein. Expleo ist berechtigt, bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach vertragsgemäßer Lieferung und/oder Leistung und Rechnungszugang 3% Skonto und bei Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach vertragsgemäßer Lieferung und/oder Leistung und Rechnungszugang 2 % Skonto vom Rechnungsbetrag abzuziehen. Skontoabzug ist auch zulässig, soweit Expleo aufrechnet oder Zahlungen in angemessener Höhe aufgrund von Mängeln zurückhält; die Zahlungsfrist beginnt nach vollständiger Beseitigung der Mängel. Zahlungen durch Expleo bedeuten keine Anerkennung der Lieferungen und/oder Leistungen als vertragsgemäß.

Rechnungen, die vorzeitig gelieferte Teilmengen und/oder Teilleistungen enthalten, werden erst zur Fälligkeit der terminlich letzten Position und vollständiger mangelfreier Erfüllung aller Lieferungen und/oder Leistungen entsprechend den Zahlungsbedingungen fällig. Eventuell vereinbarte Skonti werden auch bei Teilleistungen vom gesamten Rechnungswert abgezogen.

8.4 Der AN ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung, die nicht unbillig verweigert werden darf, nicht berechtigt, seine Forderungen gegen Expleo abzutreten oder durch Dritte einziehen zu lassen.

Tritt der A Seine Forderungen Gegen Expleo Entgegen Satz 1 Ohne Deren Zustimmung A eInen Dritten Ab,因此ist die Abtretung Gleichwohl Wirksam。Expleo Kann Jedoch Nach Ihrer Wahl Mit Befreiender Wirkung Ane Oder Den Dritten Leisten。

9 Qualitätsmanagement/Exportkontrolle

9.1 Der AN hat für eine geeignete Qualitätssicherung und –überwachung zu sorgen und auch etwaige in der Bestellung besonders genannte Gütevorschriften zu beachten. Der AN hat vor Lieferungen und Leistungen eine Qualitätskontrolle durchzuführen.

9.2 DER ANGEWÄHRTexpleo,DEM kunden der expleo sowie den regelsetzenden dienststellen auf Verlangen zugang zu allen mit derBesternungzusammenhängendeneinrichtungenundzugehörigenaufzeichnungen zurdurchführungvonprüfungen。SOWEIT DER ANEINESTES EINEN UNTERAUFTRAGNEHMER BEAUFTRAGT HAT,ERSTRECKT SICHDASPRÜFUNGSRECHTAUF AUF柴油;der帽子unterauftragnehmer entsprechend zu verpflichten。

9.3 Sooweit Lieferungen und Leistungen des Aropradkontrolliert Sind,Hat der AnpleoUnverzüglichSchriveLichDarauf Hinzuweisen。Der Hinweis Hat Die Angabe Zu Enthalten,Nach Welchen Konkreten Vorschriften Sich Die ExportKontrolle Richtet und WelcheBeschränkungenGelten。

10 Sach- und Rechtsmängel; Haftung

10.1 der leistetgewährdafür,dass seine liferungen undleisungenwährendeineszeitraums von zwei jahren abgefahrübergangfrei von sach-undrechtsmängelnbleiben。Im Falle derWeiterveräußerungbeträgtdieverjährungsfristfürmängelansprüchezweijahrenachübergangder gefahr auf den kunden der Expleo;Sie EndetSpätestensaber 36 Monde NachÜbergangder Gefahr vom auf expleo。SoWeit DasGesetzLängereVerjährungsFristenWie Z.B.Bei Bauwerken Oder SachenFürBauwerkeVorschreibt,Gelten Diese Fristen。

10.2 Die Lieferungen und Leistungen müssen insbesondere etwaigen gesetzlichen/behördlichen Vorschriften und dem Stand der Wissenschaft und Technik bei Vertragserfüllung entsprechen, auch wenn dieser Standard in die für die Leistungen des AN am Erfüllungsort maßgeblichen technischen Normen und Regelwerke keinen Eingang gefunden hat.

10.3 Mängel der Lieferungen und Leistungen wird Expleo, sobald diese nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs festgestellt werden, dem AN unverzüglich mitteilen. Insoweit verzichtet der AN auf den Einwand verspäteter Mängelrüge.

10.4 Expleo Stehen Im Falle Von Sach-undRechtsmängelnieGesetzlichenAnsprücheunche unfhthe umfang zu。DerAngägtInsondersoneLimZusammenhang MitMängelfestStellungund Entstehenden Aufwendungen,Auch Sowengen,Auch SoWegengen exfallen,insbesondere Untersuchungskosten,Kosten,Die Bis Zur EnteCeckung des Mangels Bei Expleo Entstanden Sind,Sowie Die Transport - und Sonstigen KostenFüriezusendungmangelhafterund dierücksendungmangelfreier teile。模具镀金Auch,Sokeit Sich Die Aufwendungen Dadurchrhöhen,Dass der Lifergegenstan oaneNanderen Ort Als DenErfüllungsortVerbacht Wird。

10.5 Bei Verzug,Fehlschlagen Oder Verweiregund derNacherfüllung)Steht Expleo Unbeschadet der GesetzlichenAnsprücheAUCHDAS RECHT Zur ersatzvornahme Auf Kosten des An Zu。Eine Nachbesserung Gilt Nach Dem Erfolglosen Versuch Als FehlgesChlagen。UnabhängigdavonSteht Expleo在DringendenFällenNanchrichtigungStsAn Das Recht Zur ersatzvornahme Gegen Eterstung der Dem An Hierdurch Ersparten Aufwendungen Zu。

10.6 Für nachgebesserte oder ersetzte Liefergegenstände oder für eine nachgebesserte oder ersetzte Leistung haftet der AN zwölf Monate ab Erbringung der Nacherfüllung; die Frist endet jedoch in keinem Fall vor Ablauf der für die ursprüngliche Lieferung oder Leistung vereinbarten Verjährungsfrist für Mängelansprüche.

10.7 Die Haftung des AN AUF Schadensersatz Richtet Sich Nach Den Gesetzlichen Vorschriften。

11 Verletzung von Schutzrechten Dritter/Versicherungen

11.1 Der AN stellt Expleo unbeschadet seiner oder der etwaigen Kenntnis von Expleo von allen Ansprüchen frei und übernimmt auf erste Anforderungen hin sämtliche Schäden, Kosten oder Aufwendungen, die Expleo wegen der Verletzung von Schutzrechten Dritter in bezug auf die Liefergegenstände/Leistungen entstehen. Dies gilt nicht, sofern Schutzrechte durch Musterzeichnungen von Expleo oder andere Spezifikationen verletzt werden. Für die Verletzung von ausländischen Schutzrechten und Schutzrechtsanmeldungen haftet der AN nur, wenn mindestens eines aus der Schutzrechtsfamilie entweder im Heimatland des AN, vom Europäischen Patentamt oder in den USA veröffentlicht ist.

11.2 Der AN ist verpflichtet, eine angemessene Betriebshaftpflicht- und Produkthaftpflichtversicherung abzuschließen und Expleo auf Verlangen nachzuweisen. Der AN tritt auf Verlangen seine Ansprüche gegen seinen Versicherer an Expleo ab.

12rücktrittsrecht/kündigung

Verschlechtern sich die Vermögens- und Kreditverhältnisse eines Vertragspartners in dem Maße, dass die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Pflichten erheblich gefährdet ist, insbesondere wenn das Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt ist, so ist der andere berechtigt, für den nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutreten oder diesen zu kündigen.

13 Allgemeine Bestimmungen

13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der deutschen Kollisionsnormen. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen. Für sämtliche Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung ist München ausschließlicher Gerichtsstand.

13.2 Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist der Firmensitz der Expleo in München, soweit nicht anders vereinbart.